Minderung der KfZ-Steur

Eine Minderung der kfz-steuer um 50 prozent  ist möglich, wenn der schwerbehinderte in seinem schwerbehindertenausweis das merkzeichen " G " (Gehbehinderung) hat.

der atntrag ist zu senen an:

Zollamt Chemnitz

Bornaer Str. 205

09114 Chemnitz

das antragsformular ( nr 3808 ) kann beim Zollamt chemnitz heruntergeladen werden oder angefordert werden.