Minderung der KfZ-Steur
Eine Minderung der kfz-steuer um 50 prozent ist möglich, wenn der schwerbehinderte in seinem schwerbehindertenausweis das merkzeichen " G " (Gehbehinderung) hat.
der atntrag ist zu senen an:
Zollamt Chemnitz
Bornaer Str. 205
09114 Chemnitz